Rechtsanwältin Lieske

Rechtsanwältin Lieske

Fachanwältin für Ehe- und Familienrecht

Familienrechtliche Probleme können jeden treffen.
Typische Fragestellungen in der anwaltlichen Beratungspraxis sind in diesem Zusammenhang:

  • Sollen wir einen Ehevertrag abschließen?
  • Welchen Nachnamen soll unser Kind tragen?
  • In welcher Höhe bestehen Unterhaltsansprüche?
  • Wie errechnet sich der Unterhaltsanspruch bei Selbstständigen?
  • Wer bekommt das Sorgerecht für das Kind?
  • Was steht mir bei einer Scheidung zu?
  • Was ist bei einer Adoption zu bedenken?
  • Welche Rechte bestehen in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft?
  • Welche erbrechtliche Fragen gilt es zu regeln?
  • Wie wird das Vermögen verteilt?
  • Welche Folgen haben familienrechtliche Auseinandersetzungen auf meine Rentenansprüche?
  • Rechtsprobleme im Zusammenhang mit Transsexualität

Familienrechtliche Mediation

Mediation ist ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes. Die Konfliktparteien wollen mit Unterstützung einer dritten allparteilichen Person (dem Mediator) zu einer gemeinsamen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Der Mediator trifft dabei keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich. Insbesondere in familienrechtlichen Verfahren können auf diese Weise kurzfristig gütliche Lösungen herbei geführt werden, oftmals ohne Einschaltung des Gerichtes.

Frau Lieske hat ein Ausbildung als Mediator bei der DeutschenAnwaltAkademie (DAA) absolviert.

Betreuungsrecht

Vom Betreuungsrecht betroffen sind erwachsene Menschen die aufgrund einer psychischen oder physischen Krankheit ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selber regeln können. Für diese Personen setzt das Vormundschaftsgericht einen Betreuer ein, vorzugsweise Angehörige, aber auch Anwälte. Die Durchführung einer Betreuung soll in ständiger Zusammenarbeit mit dem Gericht erfolgen. Das Betreuungsrecht umfasst auch die Bereiche der VORSORGEVOLLMACHTEN und der PATIENTENVERFÜGUNGEN.

Erbrecht

Beim Erbrecht geht es sowohl ums Erben als auch ums Vererben, im privaten oder betrieblichen Bereich. Zum Erbrecht zählen beispielsweise:

  • Auseinandersetzungen um die Geltendmachung eines Anspruches auf den Pflichtteil
  • Die Geltendmachung und Abwehr von Vermächtnissen
  • Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
  • Vorbereitung zur optimalen Formulierung eines Testaments und von Übergabeverträgen
  • Beratung bei angeordnete Testamentsvollstreckung sowie Beratung des Testamentsvollstreckers
  • Prüfung der Wirksamkeit und Anfechtung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen von Todes wegen

Elternunterhalt

  • Ihre Eltern sind mittellos und müssen in ein Heim?
  • Wer zahlt was?
  • Das Sozialamt schickt Ihnen ein Aufforderungsschreiben?
  • Wieviel Einkommen/Vermögen müssen Sie einsetzen für Ihre Eltern?
  • Sie empfinden die Zahlung von Elternunterhalt als unbillig?

Wir beraten Sie über Ihre gerichtlichen und außergerichtlichen Rechte.